In jeder Tageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern
gebildet.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen.
Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates.
Bei Wahlen und Abstimmungen haben Eltern eine Stimme je Kind.
Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich.
Im Mittelpunkt der Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote für Eltern stehen das Kind und seine Entwicklung. Bei diesen Angeboten gilt immer der Grundsatz der Partnerschaftlichkeit. Unsere pädagogischen Fachkräfte legen ihr Hauptaugenmerk auf den regelmäßigen Austausch von Informationen und Einschätzungen über die Entwicklung der Kinder, sowie auf die Beratung der Eltern zu Fragen „rund ums Kind“.
Dieser Austausch kann auf unterschiedliche Weise stattfinden: in Entwicklungsgesprächen oder informellen Tür- und Angelgesprächen, in Elternrunden, aber auch in Form umfassender schriftlicher oder mündlicher Informationen für einzelne Eltern oder die gesamte Elternschaft über die Arbeit, Projekte oder besondere Termine und Feste der Tageseinrichtung für Kinder. Die Unterstützungs- und Beratungsangebote dienen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz.